Die Haftungsfrage

Die Haftungsfrage ist ein besonderes Thema:


Der Reihe nach:

Es gibt den § 823 Schadensersatzpflicht im BGB, und es gibt eine Kurzinformation des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu "Zivilrechtliche Haftung für Mobilfunksendemasten".


Mein Fazit:  Wenn etwas passiert haftet der Grundstückseigentümer und der Funktturmbetreiber. Und da der Funkturmbetreiber als GmbH nur beschränkt haftet und als Grundkapital vielleicht so um die 100.000€ eingetragen hat, geht der natürlich recht schnell pleite und dann ist der Grundstückseigentümer haftbar. Und zwar mit seinem gesamten Vermögen!


Und wie z.B. die Frage nach Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung in ein paar Jahren aussieht weiss heute keiner. Gesetze ändern sich bekanntlich schnell.


Als die ganze Sache bekannt wurde, ging sofort eine Unterschriftenaktion gegen dieses Bauvorhaben los. Ad hoc kamen innerhalb von nur zwei Tagen fast 150 Unterschriften zusammen, die dem Rathaus vor der ersten Sitzung überreicht wurden.


Jetzt wird es ernst: Eine weitere Unterschriftenaktion ist angelaufen, die diesmal den Eigentümer wie oben beschrieben in die präventive Haftung nimmt (siehe weiter unten). Und das kann (wer kennt die Zukunft?) für diesen recht heftig werden. Wenn die Aktion wie die Erste läuft, und wenn auf ganz Renningen ausgedehnt wird kommen da vermutlich ziemlich viele Unterschriften zusammen.


Inzwischen konnte auch der Kontakt zum Eigentümer des Renninger Grundstückes hergestellt werden.


Lieber Eigentümer: Sie können sich jetzt zum Renninger Helden machen und Ihr Grundstück andersweitig einsetzen. Bitte trennen Sie sich für uns alle und für unsere Kinder vom Funkturm!

Share by: